Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 


1. Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erhält die Firma Multrus Immobilien von dem Kunden unabhängig von einer Provisionsverpflichtung des Vertragspartners des Kunden eine Provision. Der Firma Multrus Immobilien ist die Doppeltätigkeit gestattet.


2. Die Provision für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern beträgt zwischen 2,38 % und 3,57 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Käufer und Verkäufer. Die Provision für den Kauf von Grundstücken, Gewerbeobjekten und Mehrfamilienhäusern beträgt zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.
Bei der Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und für privat genutzte Immobilien 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei der privaten Vermietung gilt das Bestellerprinzip, das heißt, der Auftraggeber zahlt die Provision. Die Provision ist bei Abschluss des Mietvertrages fällig.


3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist  nicht gestattet. Bei Verstoß gilt eine Vertragsstrafe in Höhe der in Ziffer 2 genannten Provision als vereinbart. Der Maklerkunde schuldet der Firma Multrus Immobilien als Nachweismakler auch dann eine Provision, wenn er seine Verschwiegenheitspflicht verletzt, in dem er den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt. 
Es ist dem Kunden untersagt ohne Einschaltung der Firma Multrus Immobilien Verbindungen zu Verkäufern/ Vermietern herzustellen oder Besichtigungen durchzuführen.


4. Ist dem Kunden das von der Firma Multrus Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies der Firma Multrus Immobilien unverzüglich schriftlich mitzuteilen und Nachweis zu führen, woher die Kenntnis stammt.


5. Die Firma Multrus Immobilien ist auf Angaben und Auskünfte der Eigentümer uns sonstiger Dritter angewiesen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.


6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
8. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Koblenz als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.